Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeinen Geschäftsbedingungen (PDF)

1 Vertragsgegenstand

1.1 Arbeiten laut Werkliste

1.2 Die Werkliste ist Bestandteil des Vertrages; sie gilt als Versicherungsgrundlage.

1.3  Der Mietvertrag tritt am Datum der Unterzeichnung in Kraft und gilt für die Dauer von einem Jahr. Sofern er nicht einen Monat vor Rechnungsperiode gekündigt wird, erneuert er sich stillschweigend um ein Jahr.

1.5.  Der Mieter hat bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit ein Vorkaufsrecht.

2 Miete/Zahlungsweise

2.1 Die Mietgebühr wird für alle in der Werkliste aufgeführten Arbeiten berechnet.  

2.2 Bei Ankauf der/des Werke/Werkes hat der Mieter anrecht auf 10% Reduktion des Listenpreises.

2.3 Die Gebühr wird jährlich vorab in Rechnung gestellt.

3 Besondere Leistungen

In der Mietgebühr inbegriffen ist eine Erstberatung. Zusätzliche Kosten wie Transport und Hängearbeiten werden separat in Rechung gestellt.

4 Besondere Vereinbarungen

Der Mieter verpflichtet sich, dem Künstler und eventuellen Kaufinteressenten das/die Werk/Werke nach vorheriger Vereinbarung zugänglich zu machen.

5 Urheberrecht

Die Werke stehen unter dem Urheberrecht des Künstlers. Jegliche Reproduktion der Kunstobjekte, auch zu Privatzwecken, ist untersagt. Ausgenommen sind Aufnahmen von Raumsituationen, in denen sich die Objekte befinden oder nach Rücksprache.

6 Haftung/Versicherungen

Der Mieter sorgt für einen vorsichtigen Umgang mit dem (den) ausgeliehenen Kunstobjekt(en), zumal er für auftretende Beschädigungen oder Verluste (an Objekt, Sockel bzw. Rahmung) haftbar gemacht wird.

7 Schlussbestimmungen

7.1 Änderungen bedürfen der Schriftform.  

7.2 Soweit vorstehend keine Regelungen getroffen sind, gilt das Schweizerische Recht.

7.3 Gerichtsstand ist Solothurn.